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Meldung vom 01.07.2008

Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude

Modellhaus in den H?¤nden eines Mannes

Wann wird ein Energieausweis gebraucht?


Ab Mitte dieses Jahres wird es zur Pflicht der Eigentümer oder Vermieter, beim Verkauf oder bei der Neuvermietung von Gebäuden oder Wohnungen einen Energieausweis vorzulegen. Dieser Energieausweis soll den Interessenten helfen, die Energiekosten für das Gebäude oder die Wohnung besser einschätzen zu können. Für Neubauten ist bereits heute der Energieausweis Pflicht. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energiepass bei Neuvermietung oder Verkauf vorgelegt werden, ab dem:

  • Juli 2008, wenn das Gebäude bis zum Jahr 1965 errichtet wurde,
  • Januar 2009, wenn das Gebäude nach dem Jahr 1965 errichtet wurde,
  • Juli 2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt.


Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die weder verkauft noch vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis!

Zwei Arten von Energieausweisen

  1. Verbrauchsorientierter Energiepass
    Dieser Energieausweis basiert auf den durchschnittlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden, wobei eine Temperaturbereinigung durchgeführt werden muss. Der Aufwand für die Erstellung dieses Ausweises ist relativ gering und damit kostengünstig. In den Energieverbrauchskennwert fließt jedoch – besonders bei kleineren Gebäuden – das unterschiedliche Heizverhalten der Bewohner ein, so dass die Aussagekraft des Ausweises sehr stark vom Nutzerverhalten abhängt.
  2. Bedarfsorientierter Energiepass
    Dieser Energieausweis ist vergleichbar mit dem EU-Energie-Label, der für Waschmaschinen oder Kühlschränke gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird bei festgelegten Innen- und Außentemperaturen der Wärmebedarf rechnerisch ermittelt, der sich bei diesem Gebäude ergibt. Wichtig ist hierbei z.B. der Aufbau der Wände, der Anteil der Fensterflächen oder die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen. Die Erstellung dieses Ausweises erfolgt mit zugelassener Software durch einen zertifizierten Aussteller.


Der Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und enthält Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen, mit denen der energetische Zustand des Gebäudes optimiert werden kann.

Die EWR GmbH bietet Energieausweise an


Seit Ende des vergangenen Jahres bittet die EWR die Ausstellung des Energieausweises an. Mittlerweile sind rund 1.250 Anträge eingegangen und davon sind knapp 500 Anträge bereits bearbeitet und an den Kunden postalisch zugestellt.

Der Preis für einen verbrauchsorientierten Energieausweis der EWR GmbH beträgt bei zentral beheizten Gebäuden 30,00 Euro. Bei dezentral beheizten Gebäuden fällt ein Grundpreis von 25,00 Euro an zzgl. 5,00 Euro je Wohneinheit und 30,00 Euro für den Energiepass.

Hauseigentümer, die nicht Strom- oder Gaskunde sind bei der EWR sind, können diesen Service auch in Anspruch nehmen und somit in den Genuss des günstigeren Ausweises der EWR. Bei zentral beheizten Gebäuden liegt der Preis bei 45,00 Euro. Bei dezentral beheizten Gebäuden sind ein Grundpreis von 25,00 Euro zzgl. 5,00 Euro je Wohneinheit und 45,00 Euro für den Energieausweis zu entrichten.

Bei Fragen zum Energieausweis können sich Interessenten persönlich an unseren Energieberater im ServiceCenter im Allee-Center wenden, eine E-Mail an schicken oder unter der Telefonnummer: (0 21 91) 16-45 41 anrufen.

EWR GmbH

Prof. Dr. Hoffmann

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