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Meldung vom 02.04.2008

Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude

Modellhaus in den H?¤nden eines Mannes

Ab Juli wird es zur Pflicht, bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung von Wohnungen und Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Dieser Ausweis soll den Interessenten helfen, die Energiekosten für das Gebäude einschätzen zu können. Eigentümer von Gebäuden, die vor 1965 erbaut wurden und die jetzt verkauft oder vermietet werden sollen, sind ab dem 1. Juli 2008 dazu verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Bei Gebäuden, die erst nach 1965 erbaut wurden, tritt diese Pflicht erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser benötigen diesen Energiepass nicht zwingend, jedoch belegt dieser Ausweis, ob das eigene Haus sparsam beheizt wird oder es sich um ein Haus mit großem Einsparpotenzial handelt.

Verbrauchs- und bedarfsorientierte Energiesausweise

Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden. Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten drei Jahren hatten. In diese Werte fließt also auch das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume bevorzugen oder bei gekippten Fenstern heizen, so hat dies eine schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge. Die Aussagekraft dieses Ausweises ist also sehr stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Die Erstellung eines solchen Ausweises ist weniger aufwändig und daher kostengünstig.

Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik bei festgelegter Innen- und Außentemperatur. Aus der Qualität von Heizungsanlage und Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Diese Variante ist etwas aufwändiger zu erstellen, schließlich reicht nicht nur ein Blick auf die Heizkostenabrechnungen.

Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Energieausweis bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut wurden. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung, dass alle Eigentümer bis zum 30. September 2008 die Möglichkeit haben, sich den günstigeren, verbrauchsorientierten Energiepass ausstellen zu lassen. Bei größeren Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Beide Ausweisvarianten enthalten Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen, mit denen der energetische Zustand der Immobilie verbessert werden kann. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird erwartet, dass die Einführung von Energieausweisen wichtige Impulse zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden setzen wird.

Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis der EWR GmbH betragen bei zentral beheizten Gebäuden 30,00 Euro. Bei dezentral beheizten Gebäuden fällt ein Grundpreis von 25,00 Euro an zzgl. 5,00 Euro je Wohneinheit und 30,00 Euro für den Energieausweis.

Hauseigentümer, die nicht Strom- oder Gaskunde bei der EWR GmbH sind, können diesen Service auch in Anspruch nehmen und kommen somit in den Genuss des günstigeren Ausweises der EWR. Bei zentral beheizten Gebäuden fällt eine Gebühr von 45,00 Euro an, bei dezentral beheizten Gebäuden fällt ein Grundpreis in Höhe von 25,00 Euro an zzgl. 5,00 Euro je Wohneinheit und 45,00 Euro für den Energiepass.

Im Rahmen ihrer Energieeffizienzoffensive bietet die EWR GmbH für alle EWR-Kunden kompetentes Beratungspersonal für alle Fragen rund um die Themen Heizungsmodernisierung, Heiz- und Strom-kostenchecks, Optimierung der Gebäudedämmung, zum Einsatz alternativer/regenerativer Energieträger sowie zu Energiepässen an. Interessenten wenden sich bitte an die Kundenberater im ServiceCenter im Allee-Center, Tel.: (0 21 91) 16-45 41, die mit kompetenter Beratung gern zur Verfügung stehen.

Auch können sich Kunden den Datenerhebungsbogen zum Energiepass hier im Internet herunterladen unter Privatkunden > Energieberatung >Energieausweis, ausfüllen und an die EWR GmbH senden. Der Ausweis wird dann erstellt und zugeschickt.


EWR GmbH

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