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Abbilung des Energieausweises

Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die auch Regelungen über die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude enthält. Neu ist die Bestimmung, dass die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsgebäuden am 1. Juni 2008 zur Pflicht wird (siehe auch Kurzinfo unten auf dieser Seite).

 

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Verbrauchsorientierter Energiepass

Dieser Energieausweis basiert auf den durchschnittlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden, wobei eine Temperaturbereinigung durchgeführt werden muss. Der Aufwand für die Erstellung dieses Ausweises ist relativ gering und damit kostengünstig. In den Energieverbrauchskennwert fließt jedoch – besonders bei kleineren Gebäuden – das unterschiedliche Heizverhalten der Bewohner ein, so dass die Aussagekraft des Ausweises sehr stark vom Nutzerverhalten abhängt.

Bedarfsorientierter Energiepass

Dieser Energieausweis ist vergleichbar mit dem EU-Energie-Label, der für Waschmaschinen oder Kühlschränke gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird bei festgelegten Innen- und Außentemperaturen der Wärmebedarf rechnerisch ermittelt, der sich bei diesem Gebäude ergibt. Wichtig ist hierbei z.B. der Aufbau der Wände, der Anteil der Fensterflächen oder die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen. Die Erstellung dieses Ausweises erfolgt mit zugelassener Software durch einen zertifizierten Aussteller.

Bei beiden Ausweistypen hat der Hauseigentümer Anspruch auf Modernisierungsempfehlungen. Dem Verkäufer oder Vermieter ist allerdings freigestellt, ob er sie Dritten gegenüber vorzeigt.

Ab wann wird der Energieausweis Pflicht?

Für Neubauten ist bereits heute der Energieausweis Pflicht. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energiepass bei Neuvermietung oder Verkauf vorgelegt werden, ab dem:

  • 1. Juli 2008, wenn das Gebäude bis zum Jahr 1965 errichtet wurde,
  • 1. Januar 2009, wenn das Gebäude nach dem Jahr 1965 errichtet wurde,
  • 1. Juli 2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt.

Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die weder verkauft noch vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis

Welcher Energieausweis muss erstellt werden?

Für Wohngebäude mit 1 – 4 Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 sowie bei Wohngebäuden, bei denen das Anforderungsprofil der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 nicht eingehalten wurde, muss ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Die EWR als Ihr lokaler Energiedienstleister

Die EWR GmbH bietet Ihnen die Ausstellung beider Energieausweise an. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Da viele Hauseigentümer den verbrauchsorientierten Ausweis vorziehen werden, bietet die EWR bevorzugt diesen Kunden den Energiepass-Service an. Folgende Vorgehensweise möchten wir Ihnen empfehlen:

  • Laden Sie sich bitte den Datenerhebungsbogen (PDF-Datei) am Ende dieser Seite zum verbrauchsorientierten Energieausweis herunter und drucken ihn aus. Füllen Sie den Bogen bitte möglichst vollständig aus und senden ihn an die EWR GmbH zurück. Die Datenaufnahme können Sie selbst übernehmen. Aus Kostengründen findet von unserer Seite keine Vor-Ort-Begehung statt.
  • Mangelt es dem Eigentümer an Fachwissen, kann er sich gern an die Energieberater der EWR wenden. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie geeignete Empfehlungen zur kostengünstigen Energieeinsparung für Ihr Wohngebäude.

Es gilt die generelle Regelung, dass ein Energieausweis nur für ein Gebäude erstellt werden kann. Einzelne Wohnungen können keinen Energieausweis erhalten. Eine Ausnahme bilden lediglich Gebäude, in denen sich Wohnungen und Gewerbeflächen befinden. Dort sind für die Wohnfläche und für die Nichtwohnfläche entweder eigene Energieausweise auszustellen oder es ist nur ein bedarfsorientierter Energiepass zu ermitteln.

Was kostet der Energieausweis bei der EWR?

Die EWR GmbH bietet all ihren Strom- und Gaskunden als Servicedienstleistung den verbrauchsorientierten Energieausweis an. Nach Ihrer schriftlichen Beauftragung per Fax oder Brief erfolgt die Energieausweiserstellung durch die EWR. Dieser wird Ihnen dann postalisch zugestellt.

Diese Dienstleistung bieten wir den Hauseigentümern an, die keine Strom- oder Gaskunden der EWR sind:

Bezeichnung der Preise Zentral beheiztes Gebäude
Dezentral beheiztes Gebäude
     
Grundpreis -- 25 €
zzgl. Anteil je Wohneinheit -- 5 €
zzgl. Energieausweis 30 € 30 €

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen zum Energieausweis oder zur Energieeinsparung zögern Sie nicht, uns anzurufen:

Energieberater

Herr Ralf Hoffmann, Telefon: 02191/16 45 41 oder
Herr Peter Stebbe, Telefon: 02191/16 45 42
Oder schicken Sie uns eine E-Mail an

Materialien zum Herunterladen

Datenerhebungsbogen zum Gebäude-Energiepass
Datenerhebungsbogen_Gebaeude_Energiepass.pdf
Kurzinfo zum Gebäude-Energieausweis
Kurzinfo-Energieausweis.pdf
Energieausweis nach Energieeinsparverordnung
Energieausweis_nach_EnEV-2007.pdf