Vorsicht vor unseriösen Anbietern!
Wir sagen Ihnen, was zu beachten ist

Vorsicht vor unseriösen Energieanbietern!

Wir sagen Ihnen, was zu beachten ist:
Beim Thema Energieversorgung wird oft mit vermeintlichen Billig-Angeboten gelockt. Vorsicht vor allem bei Verträgen, die an der Haustür abgewickelt werden. Schützen Sie sich vor Tricks, vergleichen Sie gründlich und schließen Sie keinen Vertrag voreilig an der Haustür ab. Denn was sich zuerst verlockend oder vielversprechend anhört, kann sich anschließend als falsch herausstellen. Die Quittung gibt es dann mit der nächsten Jahresrechnung.

 

Hier einige gängige Praxisbeispiele, wie versucht wird, Sie zum schnellen Vertragsabschluss zu bewegen:

Bonuszahlung

Bonuszahlungen klingen sehr verlockend. Sie lassen die erste Jahresrechnung zunächst günstig erscheinen. Oft werden diese Boni jedoch erst nach Ablauf des zweiten Jahres gezahlt. Und nach dem ersten Jahr behält sich der neue Anbieter vor, den Preis anzuheben. Die meisten Verbraucher vergessen dabei, den Preis im zweiten Jahr zu prüfen und zahlen dann überhöhte Preise. Sollte der Vertrag vorab gekündigt werden, wird die Bonuszahlung nicht gezahlt.

Vorauszahlung/Kaution

Es gibt Anbieter, die Strom zu günstigen Konditionen mit Vorauszahlung oder Kaution anbieten. Bei einer Insolvenz des Anbieters ist das Geld weg. Negativ-Beispiele sind die inzwischen vom Markt verschwundenen Anbieter Teldafax oder Flexstrom.

Paketangebote

Sie bekommen einen günstigen Preis nur, wenn eine bestimmte Menge kWh abgenommen wird. Sollte mehr verbraucht werden, müssen Sie die zusätzlichen kWh zu überhöhten Preise zahlen. Bei einem geringeren Verbrauch wird keine Gutschrift ausgezahlt.

Preisvergleich ohne gesetzliche Umlagen

Ihnen wird ein vermeintlich günstiger kWh Preis ohne gesetzliche Umlagen angeboten. Was sich hier zuerst günstig anhört, wird in der Jahresrechnung jedoch nicht bestätigt, denn hier werden die gesetzlichen Preisbestandteile nachberechnet.

Keine Grundgebühren

„Zahlen Sie nur, was Sie verbrauchen“: So werden Tarife ohne Grundpreis angeboten. Jedoch wird hier der entfallende Grundpreis in einen höheren kWh-Preis eingerechnet.

Geringere Abschlagszahlungen

Ihnen wird ein geringer monatlicher Abschlag versprochen. Jedoch sind die Abschläge nur eine Anzahlung auf die Jahresrechnung, und hier können Sie sich auf eine hohe Nachzahlung (letzter Jahresabschlag) am Jahresende einstellen.

Haustürgeschäfte

Arglose Bewohner werden durch sogenannte „Energieberater“ oder "Partner der EWR" an der Haustür oft nach Zählernummern, Zählerständen oder Bankverbindungen gefragt, um ihnen dann einen Tarifwechsel vorzuschlagen. Oder sie geben sich betrügerischer Weise sogar als Mitarbeiter der EWR aus, um in die Wohnung zu gelangen. Hier ist Vorsicht geboten. Die EWR macht keine Haustürgeschäfte und rät: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung, verlangen Sie grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel Ihre EWR an oder wenden sich an die Verbraucherzentrale. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, prüfen Sie die Vertragsbedingungen gründlich und vergleichen Sie das Angebot mit Ihrem bestehenden Stromvertrag. Achten Sie bei Haustürgeschäften unbedingt auf das Datum und die Unterschriften. Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Bestehen Sie immer auf eine Durchschrift des Vertrages. Bei Haustürgeschäften haben Sie eine Frist von zwei Wochen, von einem Vertrag zurück zu treten! Ein falsches oder fehlendes Datum gefährdet später Ihr Widerrufsrecht.

EWR-Festpreisprodukte günstiger als Grundversorgung

Oftmals werden diese vermeintlich billigen Angebote mit den Konditionen der EWR-Grundversorgung verglichen. Aber auch bei der EWR gibt es preisgünstigere Angebote, von denen bereits viele Kunden profitieren. Denn mit den EWR-Festpreisprodukten lässt es sich prima sparen: Bei Gas mit unserem Produkt EWR premio gas fix 12 bzw. EWR premio gas fix 24  und bei Strom mit dem Produkt EWR premio strom oder dem Ökostromprodukt EWR natur fix 24. Diese Alternativen zur Grundversorgung bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Energiepreis über einen längeren Zeitraum auf günstigem Niveau konstant zu halten. So profitieren Sie für 12 oder 24 Monate von fest kalkulierbaren Kosten, auch wenn zwischenzeitlich die Preise steigen. Mit dieser Umstellung kann ein 4-Personen-Haushalt beim Strom durchschnittlich rund 60 Euro pro Jahr sparen. Und beim Gas beträgt der finanzielle Vorteil für ein Ein-Familien-Haus im Jahresdurchschnitt ca. 175–200 Euro.

Generell raten wir: Geben Sie Unbekannten gegenüber niemals Daten preis. Und bitte unterschreiben Sie niemals leichtfertig einen Vertrag. Sollten Sie bereits irrtümlicherweise einen Vertrag unterschrieben haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Das passiert vielen. Evtl. können wir Ihnen noch helfen.

Ansprechpartner in Verdachtsfällen

Im Verdachtsfall auf unseriöse Anbieter können Sie sich kostenlos telefonisch bei der EWR GmbH unter der Rufnummer 0800 0 164 164 oder persönlich im EWR-ServiceCenter im Allee-Center informieren, wir beraten Sie gern. Alternativ dazu können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Ein Musterschreiben für Ihren Widerruf stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.