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Abwasserrechung

Hier finden sie die Antworten auf Ihre Fragen rund um die Abwasserrechung.
Information
Freiwillige Steuer-Rückerstattung bei Wasser-Hausanschlüssen durch geänderten Umsatzsteuersatz
Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass das Legen von Wasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistung zu betrachten ist und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz (vormals 16, derzeit 19 Prozent) vorzunehmen ist.
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